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AGB Vuma Automobile e.U.

  1. Vertragspartner

Die Geschäftsbedingungen gelten zwischen Vuma Automobile e.U., in weiterer Folge Verkäufer genannt, und dem Käufer.

  1. Vertragsgegenstand

Bei dem Vertragsgegenstand handelt es sich um ein EU-Neu- oder Jungwagen mit den länderspezifischen Ausstattungen des jeweiligen Auslieferungslandes. Bei Lagerfahrzeugen werden der Kaufpreis und die Ausstattung schriftlich laut Angebot zugesichert. Bei Bestellfahrzeugen kann es zu Abweichungen bei Ausstattung und Preis kommen, zum Beispiel bei:

  • Modellumstellung
  • Facelift
  • Preiserhöhungen oder Ausstattungsänderungen seitens Hersteller, insofern diese dem Kunden zumutbar sind

Aus importtechnischen Gründen können die Fahrzeuge eine Kurzzulassung bekommen. Das wird dem Kunden offen kommuniziert.

  1. Vertragsabschluss

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf zwei Wochen bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

  1. Preise

4.1. Lagerfahrzeuge

Bei Lagerfahrzeugen werden die im Kaufvertrag ausgewiesenen Preise zugesichert. Ausnahmen gibt es nur bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20%) oder NoVA (Bemessung nach CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeuges).

4.2. Bestellfahrzeuge

Bei Bestellfahrzeugen kann es aus folgenden Gründen zu Preisänderungen kommen:

  • Modellwechsel
  • Facelift
  • Preiserhöhungen oder Ausstattungsänderungen seitens Hersteller, insofern diese dem Kunden zumutbar sind
  1. Zahlung

Bezahlung erfolgt per Vorabüberweisung oder bei Fahrzeugübernahme.

  1. Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

Sollte der Liefertermin seitens des Herstellers nicht eingehalten werden können (mögliche Gründe sind z.B. Betriebsferien, höhere Gewalt, Lieferverzug seitens Zulieferer, o.Ä.) dann hat der jeweilige Hersteller das Recht die Lieferzeit ohne Angabe von Gründen um 8 Wochen zu überschreiten. Sollte nach dieser Frist das Fahrzeug noch immer nicht zur Auslieferung bereit sein, dann hat der Kunde das Recht eine Nachfrist von 10 Tagen zu setzen. Bei Verstreichen dieser Nachfrist kann der Kunde vom Kauf zurücktreten.

Der Verkäufer hat keinerlei auf die Lieferzeit und kann diesbezüglich rechtlich nicht belangt werden.

Sollte der Verkäufer selbst nicht beliefert werden kann er vom Vertrag zurücktreten. Wenn er die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat erlischt die Leistungspflicht. In diesem Fall muss der Käufer unverzüglich informiert werden.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmer sind von Schadenersatzansprüchen statt Leistung ausgeschlossen.

  1. KFZ Übernahme

Die Übernahme des Fahrzeuges durch den Käufer ist der Firmensitz des Verkäufers, insofern nicht anders vereinbart. Der Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung seitens Verkäufer abzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme hat der Verkäufer das Recht eine angemessene Lagergebühr zu verrechnen.

Im Falle der Nichtabnahme (am 31. Tag nach der Bereitstellung durch den Verkäufer) kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz kann auch höher oder niedriger ausfallen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. 

  1. Gewährleistung/Garantie/Sachmangel/Haftung

Alle Fahrzeuge haben eine EU-weite Herstellergarantie, beginnend mit dem Tag der Erstzulassung.

Für Ansprüche wegen Sachmangels seitens des Käufers wird der Erfüllungsort der Nacherfüllung der Firmensitz des Verkäufers festgelegt. Alle Ansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

  1. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das örtlich zuständige und nach Firmensitz des Verkäufers berufene Gericht vereinbart.

  1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fahrzeug in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma, Anschrift, Telefax, Email) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief, einem Telefax oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, Abholung bei uns, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Fahrzeug unverzüglich und in jedem Fall spätestens vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rückgabe des Fahrzeugs.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fahrzeugs nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sollten wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit Ausführung der Leistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben so erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig.